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Tilgungsrechner - Tilgungsrate & Restschuld

Mit dem Tilgungsrechner können Sie zum einen Ihre Tilgungsrate sowie Ihre Restschuld am Ende der Sollzinsbindung berechnen und zum anderen erhalten Sie einen Tilgungsplan bis zum Ende der Sollzinsbindung. Alternativ können Sie sich auch den Tilgungsplan bis zur Komplett-Tilgung anzeigen lassen. So können Sie mit Hilfe des Tilgungsrechners einfacher eine geeignete Tilgungsstrategie aufstellen. Ist beispielsweise die Tilgungsrate höher, ist Ihr Darlehen auch schneller abbezahlt. Gleichzeitig ist jedoch auch die monatliche Rate höher. Der Tilgungsrechner bietet Ihnen eine Entscheidungsgrundlage für Ihr Darlehen. mehr...


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Basisdaten zum Darlehen

  • (Monatsende)
  • % p.a.
  • Jahre Monate

Rückzahlung des Darlehens

  • Wie möchten Sie die Tilgung berechnen?
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • Jahre Monate

Optionale Veränderungen planen

  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % p.a.
  • € Ratenhöhe
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • % vom Darlehen
  • Zusätzliche regelmäßige Sonderzahlungen
  • % von Darlehen
  • Sondertilgungen im Effektivzins berücksichtigen

Darstellung des Tilgungsplans

  • Rechnerischer Sollzinssatz nach dem Ende der Sollzinsbindung % p.a.

Grundschuldkosten


Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.

Immer öfters erlauben Banken auch während der Sollzinsbindung die Veränderung der Tilgungshöhe in Prozent, bezogen auf das Ursprungsdarlehen. Denkbar wäre auch eine Tilgungsveränderung nach der Sollzinsbindung, die bei vielen Darlehen - auch ohne Vereinbarung im Darlehensvertrag - möglich ist.

Eingabe: Jahr der Darlehenszeit und nicht das Kalenderjahr

Die Sondertilgungen können Sie als festen Betrag vorsehen oder in einer prozentualen Angabe, bezogen auf den vertraglich vereinbarten Darlehensbetrag.
Bitte beachten Sie, dass eine Betragsangabe nur dann berücksichtigt wird, wenn die prozentuale Angabe auf Null steht.

Weil Sondertilgung fast immer als eine Option, ohne genau festgelegten Termin und Höhe, vereinbart werden, können und müssen diese vom Kreditgeber nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. In dieser Musterberechnung ist dies natürlich möglich, wenn Sie es wünschen.

In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und- verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Diese werden in diesem Berechnungsteil nicht abgefragt und finden somit keine Berücksichtigung. Bitte verwenden Sie dazu unseren ausführlichen Effektivzinsrechner.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Die meisten Darlehensverträge unterstellen nach dem Ende der Sollzinsbindung, dass mit dem gleichen Sollzins weiter gerechnet wird. Dies ist extrem unrealistisch, aber der Gesetzgeber erlaubt es. Hier können Sie den von Ihnen vermuteten Sollzins eintragen.

Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.

Monatliche Rate: Restschuld:
1.041,67 Euro 167.049,77 Euro

Details zur Tilgung

Während der Sollzinsbindung:
Ratenhöhe pro Monat: 1.041,67 Euro
Ratenhöhe pro Jahr: 12.500,04 Euro

Jährlicher Effektivzins:
 
2,02 % *
Summe der Ratenzahlungen: 125.000,40 Euro
enthaltene Zinsleistungen: 42.050,17 Euro
erbrachte Tilgungsleistungen: 82.950,23 Euro
darin enthaltene Sondertilgungen: 0,00 Euro
Restschuld: 167.049,77 Euro

* Ohne Grundschuldkosten

Während der gesamten Finanzierungszeit:
Angenommener Sollzins
nach Zinsbindung:
5,00 %
Neue Ratenhöhe (Monat): 1.666,67 Euro
Neue Ratenhöhe (Jahr): 20.000,04 Euro
Jährlicher Effektivzins
für die gesamte
Finanzierungsdauer:
2,84 % *
Summe der Ratenzahlungen: 341.706,46 Euro
enthaltene Zinsleistungen: 91.706,46 Euro
Rechnerische Gesamtlaufzeit: 20 Jahre 11 Monate
darin enthaltene Sondertilgungen: 0,00 Euro
Restschuld: 0,00 Euro

Ihr Tilgungsplan

DatumRatenhöheZinsanteilTilgungsanteilRestschuld
30.03.20240,00 Euro-250.000,00 Euro
30.04.20241.041,67 Euro416,67 Euro625,00 Euro-249.375,00 Euro
30.05.20241.041,67 Euro415,63 Euro626,04 Euro-248.748,96 Euro
30.06.20241.041,67 Euro414,58 Euro627,09 Euro-248.121,87 Euro
30.07.20241.041,67 Euro413,54 Euro628,13 Euro-247.493,74 Euro
30.08.20241.041,67 Euro412,49 Euro629,18 Euro-246.864,56 Euro
30.09.20241.041,67 Euro411,44 Euro630,23 Euro-246.234,33 Euro
30.10.20241.041,67 Euro410,39 Euro631,28 Euro-245.603,05 Euro
30.11.20241.041,67 Euro409,34 Euro632,33 Euro-244.970,72 Euro
30.12.20241.041,67 Euro408,28 Euro633,39 Euro-244.337,33 Euro
30.01.20251.041,67 Euro407,23 Euro634,44 Euro-243.702,89 Euro
30.02.20251.041,67 Euro406,17 Euro635,50 Euro-243.067,39 Euro
30.03.20251.041,67 Euro405,11 Euro636,56 Euro-242.430,83 Euro
30.04.20251.041,67 Euro404,05 Euro637,62 Euro-241.793,21 Euro
30.05.20251.041,67 Euro402,99 Euro638,68 Euro-241.154,53 Euro
30.06.20251.041,67 Euro401,92 Euro639,75 Euro-240.514,78 Euro
30.07.20251.041,67 Euro400,86 Euro640,81 Euro-239.873,97 Euro
30.08.20251.041,67 Euro399,79 Euro641,88 Euro-239.232,09 Euro
30.09.20251.041,67 Euro398,72 Euro642,95 Euro-238.589,14 Euro
30.10.20251.041,67 Euro397,65 Euro644,02 Euro-237.945,12 Euro
30.11.20251.041,67 Euro396,58 Euro645,09 Euro-237.300,03 Euro
30.12.20251.041,67 Euro395,50 Euro646,17 Euro-236.653,86 Euro
30.01.20261.041,67 Euro394,42 Euro647,25 Euro-236.006,61 Euro
30.02.20261.041,67 Euro393,34 Euro648,33 Euro-235.358,28 Euro
30.03.20261.041,67 Euro392,26 Euro649,41 Euro-234.708,87 Euro

Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.

Wie funktioniert der Handelsblatt-Tilgungsrechner?

Damit Der Handelsblatt-Tilgungsrechner einen individuellen Tilgungsplan für sie errechnen kann, benötigen wir zunächst einige Angaben zu Ihrem Darlehen. Geben Sie dafür bitte den Monat sowie das Jahr der Auszahlung an. In den Feldern darunter ist zunächst die Eingabe des Sollzinses sowie der Tilgung erforderlich. Die Tilgung können Sie entweder in Prozent angeben oder Sie geben die Ratenhöhe der Tilgung in Euro an. Alternativ können Sie auch die Laufzeit Ihrer Tilgung in Monaten nennen.

Ist bei Ihnen eine Tilgungsveränderung geplant, etwa wenn sich die Tilgungshöhe in Prozent nach der Sollzinsbindung ändern soll, wählen Sie im entsprechenden Feld bitte ‚Ja‘ aus. Des Weiteren werden Angaben über die Häufigkeit Ihrer Ratenzahlung benötigt sowie über die Dauer der Sollzinsbindung in Jahren und Monaten. Zuletzt benötigen wir noch die Information, wie hoch der kalkulierte Zins nach Sollzinsbindung ausfällt und ob Sie eine Sondertilgung planen. Klicken Sie anschließend auf das Feld Rate und Restschuld berechnen und der Handelsblatt-Tilgungsrechner gibt Ihnen sowohl die Rate als auch die Restschuld am Ende der Sollzinsbindung aus.

In der Gesamtübersicht und dem Tilgungsplan sehen Sie noch einmal Ihre getätigten Angaben. Darunter befindet sich der eigentliche Tilgungsplan. Ganz links in der Tabelle wird das jeweilige Monatsende angezeigt, daneben die Ratenhöhe im jeweiligen Monat sowie den Zinsanteil. Rechts sehen Sie den Tilgungsanteil in Euro sowie die Restschuld pro Monatsende.

Was ist Tilgung?

Wird bei einer Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen, bezeichnet die Tilgung die monatliche Rate, mit der das geliehene Geld zurückgezahlt wird. Zusätzlich enthält die Tilgung einen Zinsanteil, der an die Bank gezahlt wird.

Welche Arten der Tilgung gibt es?

Tilgungen sind bezüglich ihrer Rahmenbedingungen nicht alle gleich – so gibt es verschiedene Tilgungsarten, die jeweils unterschiedliche Merkmale aufweisen. Hauptsächlich unterscheidet man zwischen der Annuitätentilgung, der Endfälligen Tilgung sowie der Ratentilgung.

Annuitätentilgung

Bei der Annuitätentilgung sinkt der Zinsanteil bei fortschreitender Laufzeit, während sich der Tilgungsanteil erhöht. Das bedeutet, die monatlich zu zahlende Rate bleibt immer gleich. Der Zinsanteil verringert sich deshalb, weil die Zinsen monatlich auf den neuen Restbetrag berechnet werden. Da der Restbetrag von Monat zu Monat kleiner wird, nimmt folglich auch der Zinsanteil ab.

Endfällige Tilgung

Im Gegensatz zur Annuitätentilgung, wird bei der endfälligen Tilgung während der gesamten Laufzeit nur der Zinsanteil gezahlt. Die eigentliche Tilgung ist dann am Ende der Laufzeit auf einen Schlag fällig. Diese Art der Tilgung ist besonders dann von Vorteil, wenn das finanzierte Objekt vermietet werden soll. Denn die Zinsen können mit den Mieteinnahmen verrechnet werden. Zudem kann das Kapital, welches während der Laufzeit nicht benötigt wird, beispielsweise in eine Lebensversicherung eingezahlt werden.

Ratentilgung

Während bei der Annuitätentilgung die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit hinweg gleichbleibt, verringert sich bei der Ratentilgung die Rate nach und nach. Der Zinsanteil verringert sich aufgrund des sinkenden Restbetrags schrittweise, der Tilgungsanteil verändert sich jedoch im Gegensatz zur Annuitätentilgung nicht.

Was ist eine Sondertilgung?

Eine Sondertilgung dient dazu, ein Darlehen außerplanmäßig zurückzuzahlen. Indem Sie beispielsweise jährlich einen Betrag zusätzlich zur Regeltilgung zurückzahlen, können Sie die Laufzeit Ihres Darlehens verkürzen. Falls Sie beispielsweise mit einer außerordentlichen Zahlung wie einem Bonus rechnen, kann die Option einer Sondertilgung sinnvoll sein. Die Sondertilgung muss in den Darlehensvertrag aufgenommen werden und kann optional jährlich oder monatlich getätigt werden. Der Nachteil an einer Sondertilgung ist, dass sich die Banken diese Option der zusätzlichen Rückzahlung bezahlen lassen. Daher sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob sich diese Option wirklich für Sie lohnt.

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